Notwehrparagraph

Im Folgenden handelt es sich um eine Zusammenfassung des Notwehrparagraphen (§§ 32 ff. StGB).

Was ist Notwehr?
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, andere Menschen zu beleidigen oder zu schlagen. Wenn man jedoch von einem Anderen angegriffen wird, darf man sich verteidigen. Diese Verteidigung bezeichnet man als Notwehr und ist nicht verboten.

Was muss dabei beachtet werden?
Man darf sich nur gegen einen ungesetzlichen Angriff verteidigen. Wenn zum Beispiel ein Einbrecher von einem Polizisten festgehalten wird, darf er sich nicht gegen diesen Angriff zur Wehr setzen. Außerdem muss die Verteidigung direkt erfolgen. Man darf also nicht beispielsweise eine Woche nach einem Angriff dem Übeltäter auflauern, um sich zu rächen.

Welche Angriffe können mit Notwehr beantwortet werden?
Mit Notwehr können Angriffe auf die Gesundheit, das Eigentum und die Ehre beantwortet werden. Man darf sich also zum Beispiel verteidigen, wenn man geschlagen wird, das Fahrrad beschädigt oder gestohlen wird oder man von jemandem  beleidigt wird.

Wie darf ich mich verteidigen?
Grundsätzlich gilt, dass die Verteidigung etwa genauso stark sein darf wie der Angriff. Wird man beleidigt, darf man den Angreifer ebenfalls beleidigen. Sollte jedoch der Angreifer eindeutig, zum Beispiel durch einen Messerangriff, das Leben bedrohen, darf man sich sehr stark verteidigen, selbst wenn diese Verteidigung das Leben des Angreifers in Gefahr bringen sollte. Das Ziel darf natürlich nicht sein, den Angreifer zu töten. Man darf aber zu den erforderlichen Mitteln greifen, um die eigene Gesundheit und das eigene Leben zu schützen.

Wann darf man über die Grenzen der Notwehr hinausgehen?
Grundsätzlich ist es verboten, einen Angriff übermäßig stark abzuwehren. Man darf sich nur im erforderlichen Maße verteidigen. Sollte man jedoch in Furcht, Schrecken oder Bestürzung handeln, ist eine zu starke Verteidigung nicht strafbar. Wenn man zum Beispiel nachts in einem Park von einem Freund im Spaß von hinten angesprungen wird und man ihm im Schrecken mit einem Schlag die Nase bricht, könnte dies nicht strafbar sein, obwohl man natürlich über die Grenzen der Notwehr weit hinausging. Unter Umständen muss man jedoch vor Gericht beweisen, dass man wirklich in Furcht, Schrecken oder Bestürzung gehandelt hat. Es ist also Vorsicht geboten, damit man sich nicht selbst strafbar macht. Außerdem hat man die moralische Verantwortung, das Können, das man sich im Training aneignet, verantwortungsvoll einzusetzen. Ein Schlag oder Tritt ist schnell ausgeführt, aber die Verletzungen können noch lange wirken. Später muss man sich dann selbst fragen, ob es wirklich nötig war, den Anderen ernsthaft zu verletzen und mit dieser Schuld leben.

Eine chinesische Weisheit sollte man daher nie vergessen:

„Ein Augenblick der Geduld kann vor großem Unheil bewahren, ein Augenblick der Ungeduld ein ganzes Leben zerstören“.